Unhaltbare Arbeitsbedingungen an den Gedenkstätten in Berlin & Brandenburg

Im Jahr 2019 haben sich Mitarbeiter*innen der Gedenkstätten und Museen in Berlin und Brandenburg vernetzt um auf Ihre miserablen Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Als wichtiger, nächster Schritt wird heute ein Brief veröffentlicht der auf die Diskrepanz zwischen der hoch geschätzten Bildungsarbeit und den Arbeitsbedingungen vor Ort aufmerksam macht. Wir fordern die Verantwortlichen in der Politik und an den Gedenkstätten zum handeln auf. Der Brief wurde von über 200 freien und festen Mitarbeiter*innen von mehr als 70 Einrichtungen in Berlin und Brandenburg unterschrieben.

Weitere Informationen: Geschichte wird gemacht – Netzwerk für faire Arbeitsbedingungen in Museen und Gedenkstätten.


Offener Brief

An die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters,

den Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin, Klaus Lederer,

die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Manja Schüle:

Große Bedeutung – schlechte Bedingungen: Mitarbeiter*innen von Gedenkstätten fordern faire Entlohnung, soziale Absicherung und mehr Mitbestimmung

Gedenkstätten, Geschichtsmuseen und Erinnerungsorte genießen in Deutschland ein hohes Ansehen und haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Anlässlich runder Jahrestage dienen sie als Orte der symbolischen Abgrenzung von Diktatur und Unfreiheit sowie der demokratischen Selbstvergewisserung. Und nicht nur zu Jahrestagen gelingt in der täglichen Kommunikation mit den Besucherinnen und Besuchern ein Stück demokratische Auseinandersetzung mit der Gesellschaft, mit Geschichte und Gegenwart.

Einerseits nehmen diese Lernorte eine zentrale Stellung im Selbstverständnis der Bundesrepublik, der Länder und Kommunen ein. An die Arbeit der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen werden hohe Erwartungen geknüpft. Schaut man jedoch andererseits auf die Bedingungen, unter denen diese Arbeit stattfindet, ergibt sich eine große Diskrepanz.

Viele Bereiche der notwendigen Dienstleistungen – von der Besucherbetreuung über die Reinigung bis zum Wachschutz – sind schon vor Jahren outgesourct worden und unterliegen bei jeder Neuausschreibung einem neuen Kostendruck und neuer Unsicherheit. Das Wissen dieser Kolleginnen und Kollegen um die Bedingungen vor Ort wird gering geschätzt. Die Einkommen liegen häufig nur knapp über den gesetzlichen Mindestentgeltvorschriften.

Damit Erinnerungsorte und Geschichtsmuseen als Lernorte wirksam sein können, müssen zunächst Inhalte und Vermittlungsformate erarbeitet werden. Pädagogische und museumsfachliche Angestellte sind aber oft zu niedrig eingestuft und daher schlecht bezahlt. Regelaufgaben der Ausstellungsarbeit werden regelmäßig aus Drittmitteln oder Sonderprogrammen befristet finanziert. Auch diese befristet angestellten Kolleg*innen werden für einfach austauschbar gehalten. Tatsächlich müssen sie kurzfristig zwischen Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit und verschiedenen Jobs wechseln. Damit fehlt ihnen jegliche Planungssicherheit.

Viele Referent*innen und ein Teil des wissenschaftlichen Personals sind auf Basis von Werk- oder Honorarverträgen für ein geringes Entgelt tätig. Soziale Absicherung sowie Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung und der Einflussnahme auf die langfristige Programmgestaltung werden ihnen verwehrt. In verschiedenen Einrichtungen sollen sie jederzeit verfügbar sein. Die Vorbereitung von Angeboten und zuweilen auch von Konzepten müssen sie außerhalb der bezahlten Honorartätigkeit selbst organisieren. Die in oft jahrelanger Tätigkeit erworbene Qualifikation wird nicht anerkannt, sondern vorausgesetzt. Als Freiberufler*innen müssen sie mit dem Unverständnis der Verwaltungen und Behörden für ihren Status umgehen. In Sozialversicherungs- und Steuerfragen sind sie mit Regelungen konfrontiert, die für ihren Status gar nicht gemacht wurden. Die Honorarhöhen spiegeln weder die Anforderungen an die Arbeit noch die sozialen und wirtschaftlichen Risiken. Diese Arbeitsbedingungen sorgen für große Unzufriedenheit. Sie führen seit Jahren zu einer hohen Fluktuation.

Diese Lage ist unhaltbar! Wir sind mit dieser Situation nicht nur unzufrieden, sondern überzeugt: Das geht besser. Seit Anfang des Jahres 2019 fanden deshalb mehrere Vernetzungstreffen statt. Bei den Treffen kamen mehr als 80 freie und feste Mitarbeiter*innen zusammen, die für fast alle größeren Einrichtungen in Berlin und Brandenburg tätig sind, um über die Bedingungen in der Branche, ihre Probleme und gemeinsame Forderungen zu diskutieren. Wir repräsentieren unterschiedliche Statusgruppen in Gedenkstätten, Museen und Erinnerungsorten in Berlin und Brandenburg.

Mit diesem Schreiben wenden wir uns an Sie, aber auch an weitere Verantwortliche in der Politik und in den Einrichtungen selbst, um Veränderungen auf den Weg zu bringen.


Unsere Forderungen:

Wir brauchen Arbeitsbedingungen, die uns auf Basis der Anerkennung unserer fachlichen Leistungen eine sichere Existenz ermöglichen. Grundlagen hierfür sind eine adäquate Bezahlung, soziale Absicherung und die Möglichkeit der Mitbestimmung in Form von Interessenvertretungen.

  • Freie Mitarbeiter*innen brauchen soziale Absicherung. Die Auftraggeber*innen müssen sich zu 50 % an den Sozial- und Rentenabgaben beteiligen.
  • Freie Mitarbeiter*innen dürfen nicht billiger sein als Angestellte! Wir fordern faire Honorare, die in einer Honorarordnung mit Gültigkeit an allen Gedenkstätten und vergleichbaren Einrichtungen in Berlin und Brandenburg festzuhalten sind.
  • Wir fordern einen Mindestsatz beim Honorar für Referent*innen in Höhe von 65 Euro/h und eine abgestufte Honorarordnung für inhaltliche Tätigkeiten in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesverbands freiberuflicher Kulturwissenschaftler. Generell müssen Honorare stetig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden. Zusätzlich sind Qualifikationen und Kompetenzen wie Fremdsprachen und Arbeitserfahrung angemessen zu berücksichtigen. Arbeitswege bzw. Anreisezeiten sowie Vor- und Nachbereitung und Weiterbildung sind zu vergüten.
  • Eine gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer auf Honorare ist in vollem Umfang durch die Auftraggeber*innen zu übernehmen.
  • Generell sollten freie Mitarbeiter*innen wählen können, ob sie die Arbeit als Freiberufler*innen oder Angestellte ausführen möchten. Zu prüfen ist außerdem die Etablierung von „festen Freien“ nach dem Modell vieler Rundfunkanstalten. Eine weitere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Beschäftigungsgesellschaft, die die bisher freien Mitarbeiter*innen in Berlin und Brandenburg unabhängig von ihrem Einsatzort anstellt.
  • Für feste Mitarbeiter*innen gilt, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse angestrebt werden sollten. Befristungen für Regelaufgaben sind unzulässig. Beschäftigungsverbote bei sachgrundlos befristet Angestellten gehören auf den Prüfstand: Dass hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter*innen, deren Verträge nach zwei Jahren ausgelaufen sind, nicht mehr beim gleichen Träger angestellt werden dürfen, ist nicht nur für die Betroffenen,sondern auch für die Häuser selbst unhaltbar. Hier müssen politische Reformen schnellstmöglich in Angriff genommen werden.
  • In den Einrichtungen, wo bereits Tarifverträge zur Anwendung kommen, ist die Eingruppierung der Angestellten zu überprüfen und für die bisher niedrig eingestuften Gruppen anzupassen.
  • Fortbildungen, Einarbeitungen, Klausurtagungen sowie Supervision sollten für freie wie für feste Mitarbeiter*innen angeboten und vergütet oder als Arbeitszeit abgerechnet werden. Hierfür sind Infrastruktur und Budgets fest einzuplanen. Regelaufgaben dürfen nicht in Projekte ausgelagert werden. Die Haushaltsmittel der Einrichtungen sind ggf. anzupassen.
  • Die betrieblich-gewerkschaftliche Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen gilt es weiter auszubauen. Freie Mitarbeiter*innen brauchen eine Interessenvertretung in den Gremien. Befristet Angestellte können ihr aktives und passives Wahlrecht und damit ihr gesetzlich vorgesehenes Mitbestimmungsrecht bislang nur unzureichend wahrnehmen. Damit Betriebs- und Personalräte auch in Einrichtungen mit hoher Personalfluktuation und mit vielen unterschiedlichen Statusgruppen unter den Angestellten handlungsfähig bleiben können, müssen die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.

Wir fordern Sie hiermit auf, mit uns ins Gespräch zu kommen und Grundlagen für faire Arbeitsbedingungen zu schaffen!

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